Die Landesfachstelle möchte Sie heute auf die Möglichkeit hinweisen, die Ausbildereignungsprüfung beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, abzulegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unten beigefügten Bekanntmachung des Staatsministeriums.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zum Erwerb der Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO (19. Januar 2009; Az.: P3/1494-4/1/09; StAnz Nr. 7/2009)